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Fördergelder für eine Wärmepumpe:

Alles Wissenswerte

Die Energiestrategie 2050 ist ein ehrgeiziges Ziel der Eidgenossenschaft. Die Bevölkerung hat sich mit der Annahme des neuen Energiegesetzes damit einverstanden erklärt, dass der Bund passende Massnahmen zur konsequenten und massiven Reduktion der CO2-Emissionen ergreift. Dazu gehören einerseits neue Gesetze und Vorschriften, andererseits Motivationsprogramme – wie die Förderung der Installation von Heizsystemen, die mit erneuerbaren Rohstoffen arbeiten, durch staatliche finanzielle Unterstützung.

Fördergelder für Wärmepumpen in der Schweiz

Die Wärmepumpe ist aus ökologischer und ökonomischer Sicht das Heizsystem der Zukunft. Deshalb leisten der Bund, verschiedene Kantone, Städte, Gemeinden sowie auch Energieversorger und Banken mit Fördergeldern und/oder finanziellen Erleichterungen für den Einbau von Wärmepumpen einen wesentlichen Beitrag zur weiteren Verbreitung des zukunftsweisenden ökologischen Wärmesystems. Das Gebäudeprogramm der Kantone unterstützt Sanierungen von Gebäudehüllen und Gebäudetechnik. Finanziert wird das Gebäudeprogramm aus einem Teil der CO2-Abgaben auf den fossilen Brennstoffen.

Unterschiedliche Förderprogramme in den Kantonen

Die Verteilung der Fördergelder wurde vom Bund an die Kantone delegiert, die in Eigenverantwortung mit Bundesgeldern Förderprogramme erarbeitet haben. Nachstehende Tabelle zeigt einen Überblick über die momentanen kantonalen Fördermöglichkeiten.

KantonLuft/Wasser-WärmepumpeSole/Wasser-Wasser-WärmepumpeZusatzleistungenAnmerkungen
AargauCHF 1'600.– plus
CHF 200.– pro kW
CHF 6'000.– plus CHF 180.– pro kWLeistungsabhängige Zusatzbeiträge:
  • CHF 60.– bis CHF 180.– pro kW
  • Erstinstallation Wärmeverteilsystem
 
Appenzell Innerrhodenbis CHF 1'600.–bis CHF 2'400.–Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
  • CHF 60.– bis CHF 180.– pro kW
  • Erstinstallation Wärmeverteilsystem
 
Aarauab CHF 4'100.–
bis CHF 4'850.–
ab CHF 4'500.–
bis CHF 10'000.–
Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
  • CHF 60.– bis CHF 180.– pro kW
  • Erstinstallation Wärmeverteilsystem
 
Basel-Landschaftab CHF 4'000.–
bis CHF 8'000.–
ab CHF 4'000.–
bis CHF 10'000.–
Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
  • CHF 100.– bis CHF 200.– pro kW
  • Erstinstallation Wärmeverteilsystem
 
Basel-StadtCHF 8'000.–ab CHF 25'500.–
bis CHF 30'000.–
Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
  • CHF 250.– bis CHF 450.– pro kW
  • Erstinstallation Wärmeverteilsystem
 
Bernab CHF 4'500.–
bis CHF 6'000.–
ab CHF 6'000.–
bis CHF 10'000.–
Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
  • CHF 50.– bis CHF 100.– pro kW
  • Erstinstallation Wärmeverteilsystem
Unterschiedliche Förderbeiträge bei Ersatz einer Elektro- oder einer Erdöl-/Gasheizung
FreiburgCHF 3'500.– plus
CHF 150.– pro kW
CHF 5'000.– (bis 300 kW)Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
  • CHF 80.– bis CHF 300.– pro kW
  • Erstinstallation Wärmeverteilsystem
 
GlarusCHF 4'000.–CHF 6'000.– plus CHF 250.– pro kWLeistungsabhängige Zusatzbeiträge:
  • CHF 250.– pro kW (Sole/Wasser)
  • Erstinstallation Wärmeverteilsystem
 
GenfDer betreffende Kanton stellt zu seinen Förderprogrammen keine Informationen zur Verfügung.
GraubündenCHF 3'500.– (bis 250 m2)
CHF 14.–/m2 (ab 250 m2)
CHF 6'250.– (bis 250 m2)
CHF 25.–/m2 (ab 250 m2)
Zusatzbeiträge für Wärmeverteilsystem 
JuraCHF 2'000.–CHF 5'000.–Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
  • CHF 100.– pro kW
  • Wärmeverteilsystem
 
Luzernbis CHF 1'200.–bis CHF 2'550.–Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
  • CHF 30.– bis CHF 100.– pro kW
  • Erstinstallation Wärmeverteilsystem
 
Neuenburgab CHF 2'000.–
bis CHF 3'500.–
CHF 5'000.– (bis 500 kW)Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
  • CHF 100.– bis CHF 250.– pro kW
  • Erstinstallation Wärmeverteilsystem
 
NidwaldenCHF 2'000.–CHF 4'000.–Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
  • CHF 100.– bis CHF 250.– pro kW
  • Erstinstallation Wärmeverteilsystem
 
Obwaldenab CHF 3'000
bis CHF 6'000.– (bis 20 kW)
ab CHF 6'000
bis CHF 9'000.– (bis 20 kW)
 Unterschiedliche Förderbeiträge bei Ersatz einer Elektro- oder einer Erdöl-/ Gasheizung
Schaffhausenab CHF 3'000.–
bis CHF 7'000.– (bis 21 kW)
ab CHF 10'000.–
bis CHF 18'000.– (bis 21 kW)
Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
  • CHF 200.– bis CHF 300.– pro kW
  • Wärmeverteilsystem
Höhere Beiträge für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohnbauten
SchwyzCHF 4'000.–CHF 8'000.–Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
  • CHF 200.– pro kW
  • Erstinstallation Wärmeverteilsystem
 
SolothurnCHF 4'000.–CHF 6'000.–Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
  • CHF 150.– bis CHF 450.– pro kW
  • Erstinstallation Wärmeverteilsystem
 
St. Gallenab CHF 2'800.– (bis 20 kW)ab CHF 6'000.– (bis 20 kW)Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
  • CHF 60.– bis CHF 180.– pro kW (ab 20 kW)
  • Wärmeverteilsystem
 
Thurgauab CHF 3'000.–ab CHF 9'000.–Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
  • CHF 200.– bis CHF 300.– pro kW (ab 20 kW)
  • Wärmeverteilsystem
 
TessinDer betreffende Kanton stellt zu seinen Förderprogrammen keine Informationen zur Verfügung.
UriCHF 3'000.–ab CHF 8'000.–Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
  • CHF 60.– bis CHF 180.– pro kW (ab 20/30 kW)
  • Erstinstallation Wärmeverteilsystem
 
VaduzDer betreffende Kanton stellt zu seinen Förderprogrammen keine Informationen zur Verfügung.
WallisCHF 9'000.–CHF 13'000.–Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
  • Erstinstallation Wärmeverteilsystem
Andere Beiträge für Mehrfamilienhäuser und andere Gebäudekategorien
Zürichab CHF 4'650.–ab CHF 10'650.–Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
  • CHF 60.– bis CHF 180.– pro kW (ab 15 kW)
  • Erstinstallation Wärmeverteilsystem
 
Zugab CHF 8'500.– (bis 30 kW)ab CHF 20'000.–Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
  • CHF 150.–/kW (Luft/Wasser ab 30 kW)
  • CHF 400.– pro kW (Sole/Wasser bis 500 kW)
 

(Alle Angaben ohne Gewähr)

 

Unterschiede in der Höhe der Fördergelder sind in allen Kantonen von der Leistung der jeweiligen Wärmepumpe abhängig. Bei einem höheren Pauschalbeitrag und einem niedrigeren leistungsabhängigen Beitrag pro Kilowatt bei geringerer Leistung (z. B. Wärmepumpe im Einfamilienhaus) wird in der Regel mehr bezahlt, während bei einem niedrigeren Pauschalbeitrag und einem höheren leistungsabhängigen Beitrag pro Kilowatt bei höherer Leistung (z. B. Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus oder Gewerbegebäude) weniger bezahlt wird.

Neben der Unterstützung des Bundes und der Kantone existiert eine Reihe weiterer Fördermöglichkeiten durch Gemeinden (z. B. Steuererleichterungen), Energieanbieter, NGOs (myclimate), Klimaprämie Energie Zukunft Schweiz und auch Banken (Kreditbedingungen). Diese lassen sich jedoch meistens nicht mit den staatlichen Förderungen kumulieren.

Förderung bestimmter Wärmepumpenarten

Für Fördergelder qualifiziert sind alle gängigen Wärmepumpen-Arten und -Bauweisen – d. h. Luft/Wasser-Wärmepumpen für Innen- oder Aussenaufstellung, in Monoblock- oder Split-Bauweise sowie Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen.

Antragsverfahren und Bearbeitungszeiten

Auch die Antragsverfahren und Bearbeitungszeiten sind kantonal unterschiedlich. Wir empfehlen deshalb, sich rechtzeitig bei der kantonalen Fachstelle über das Verfahren und allfällige Fristen zu erkundigen. Die effektive Beantragung erfolgt über die Webportale der Kantone.

Eine Übersicht über alle Aspekte rund um die Fördergelder finden Sie auf https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/ und https://www.energiefranken.ch/de.

Voraussetzungen für den Bezug von Fördermitteln

Eine zentrale Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln ist die Zertifizierung Ihrer Wärmepumpe durch die Fachvereinigung Wärmepumpe Schweiz (FWS), die bei einer der Prüfstellen der Vereinigung zu beantragen ist. Dieser Schritt wird in der Regel durch den Hersteller oder den Installationspartner erledigt.

Ist Ihre Wärmepumpe zertifiziert, können, meist durch den Hersteller/Lieferanten, auch noch komplette System-Schemata zertifiziert werden. Diese gelten dann offiziell als Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) und sind auch förderberechtigt.

Wichtig dabei: Die Zusage von Fördergeldern muss schon vor Beginn der Bau-/Installationsarbeiten vorliegen, da eine nachträgliche Auszahlung von Fördermitteln in der Regel ausgeschlossen ist. Aus diesem Grund ist es auch ratsam, sich schon früh in der Planungsphase mit diesem Thema auseinanderzusetzen, um sicher keine Fristen zu verpassen.

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  • Garantierte Effizienz dank abgestimmtem System
  • Garantierte Qualität dank schriftlicher Leistungsgarantie
  • Nachvollziehbarkeit der Anlageerstehung dank Dokumentation
  • Förderfähigkeit

 

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