Die Energiestrategie 2050 ist ein ehrgeiziges Ziel der Eidgenossenschaft. Die Bevölkerung hat sich mit der Annahme des neuen Energiegesetzes damit einverstanden erklärt, dass der Bund passende Massnahmen zur konsequenten und massiven Reduktion der CO2-Emissionen ergreift. Dazu gehören einerseits neue Gesetze und Vorschriften, andererseits Motivationsprogramme – wie die Förderung der Installation von Heizsystemen, die mit erneuerbaren Rohstoffen arbeiten, durch staatliche finanzielle Unterstützung.
Fördergelder für Wärmepumpen in der Schweiz
Die Wärmepumpe ist aus ökologischer und ökonomischer Sicht das Heizsystem der Zukunft. Deshalb leisten der Bund, verschiedene Kantone, Städte, Gemeinden sowie auch Energieversorger und Banken mit Fördergeldern und/oder finanziellen Erleichterungen für den Einbau von Wärmepumpen einen wesentlichen Beitrag zur weiteren Verbreitung des zukunftsweisenden ökologischen Wärmesystems. Das Gebäudeprogramm der Kantone unterstützt Sanierungen von Gebäudehüllen und Gebäudetechnik. Finanziert wird das Gebäudeprogramm aus einem Teil der CO2-Abgaben auf den fossilen Brennstoffen.
Unterschiedliche Förderprogramme in den Kantonen
Die Verteilung der Fördergelder wurde vom Bund an die Kantone delegiert, die in Eigenverantwortung mit Bundesgeldern Förderprogramme erarbeitet haben. Nachstehende Tabelle zeigt einen Überblick über die momentanen kantonalen Fördermöglichkeiten.
Kanton | Luft/Wasser-Wärmepumpe | Sole/Wasser-Wasser-Wärmepumpe | Zusatzleistungen | Anmerkungen |
---|---|---|---|---|
Aargau | CHF 1'600.– plus CHF 200.– pro kW | CHF 6'000.– plus CHF 180.– pro kW | Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
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Appenzell Innerrhoden | bis CHF 1'600.– | bis CHF 2'400.– | Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
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Aarau | ab CHF 4'100.– bis CHF 4'850.– | ab CHF 4'500.– bis CHF 10'000.– | Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
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Basel-Landschaft | ab CHF 4'000.– bis CHF 8'000.– | ab CHF 4'000.– bis CHF 10'000.– | Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
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Basel-Stadt | CHF 8'000.– | ab CHF 25'500.– bis CHF 30'000.– | Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
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Bern | ab CHF 4'500.– bis CHF 6'000.– | ab CHF 6'000.– bis CHF 10'000.– | Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
| Unterschiedliche Förderbeiträge bei Ersatz einer Elektro- oder einer Erdöl-/Gasheizung |
Freiburg | CHF 3'500.– plus CHF 150.– pro kW | CHF 5'000.– (bis 300 kW) | Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
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Glarus | CHF 4'000.– | CHF 6'000.– plus CHF 250.– pro kW | Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
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Genf | Der betreffende Kanton stellt zu seinen Förderprogrammen keine Informationen zur Verfügung. | |||
Graubünden | CHF 3'500.– (bis 250 m2) CHF 14.–/m2 (ab 250 m2) | CHF 6'250.– (bis 250 m2) CHF 25.–/m2 (ab 250 m2) | Zusatzbeiträge für Wärmeverteilsystem | |
Jura | CHF 2'000.– | CHF 5'000.– | Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
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Luzern | bis CHF 1'200.– | bis CHF 2'550.– | Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
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Neuenburg | ab CHF 2'000.– bis CHF 3'500.– | CHF 5'000.– (bis 500 kW) | Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
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Nidwalden | CHF 2'000.– | CHF 4'000.– | Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
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Obwalden | ab CHF 3'000 bis CHF 6'000.– (bis 20 kW) | ab CHF 6'000 bis CHF 9'000.– (bis 20 kW) | Unterschiedliche Förderbeiträge bei Ersatz einer Elektro- oder einer Erdöl-/ Gasheizung | |
Schaffhausen | ab CHF 3'000.– bis CHF 7'000.– (bis 21 kW) | ab CHF 10'000.– bis CHF 18'000.– (bis 21 kW) | Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
| Höhere Beiträge für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohnbauten |
Schwyz | CHF 4'000.– | CHF 8'000.– | Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
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Solothurn | CHF 4'000.– | CHF 6'000.– | Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
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St. Gallen | ab CHF 2'800.– (bis 20 kW) | ab CHF 6'000.– (bis 20 kW) | Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
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Thurgau | ab CHF 3'000.– | ab CHF 9'000.– | Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
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Tessin | Der betreffende Kanton stellt zu seinen Förderprogrammen keine Informationen zur Verfügung. | |||
Uri | CHF 3'000.– | ab CHF 8'000.– | Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
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Vaduz | Der betreffende Kanton stellt zu seinen Förderprogrammen keine Informationen zur Verfügung. | |||
Wallis | CHF 9'000.– | CHF 13'000.– | Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
| Andere Beiträge für Mehrfamilienhäuser und andere Gebäudekategorien |
Zürich | ab CHF 4'650.– | ab CHF 10'650.– | Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
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Zug | ab CHF 8'500.– (bis 30 kW) | ab CHF 20'000.– | Leistungsabhängige Zusatzbeiträge:
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(Alle Angaben ohne Gewähr)
Unterschiede in der Höhe der Fördergelder sind in allen Kantonen von der Leistung der jeweiligen Wärmepumpe abhängig. Bei einem höheren Pauschalbeitrag und einem niedrigeren leistungsabhängigen Beitrag pro Kilowatt bei geringerer Leistung (z. B. Wärmepumpe im Einfamilienhaus) wird in der Regel mehr bezahlt, während bei einem niedrigeren Pauschalbeitrag und einem höheren leistungsabhängigen Beitrag pro Kilowatt bei höherer Leistung (z. B. Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus oder Gewerbegebäude) weniger bezahlt wird.
Neben der Unterstützung des Bundes und der Kantone existiert eine Reihe weiterer Fördermöglichkeiten durch Gemeinden (z. B. Steuererleichterungen), Energieanbieter, NGOs (myclimate), Klimaprämie Energie Zukunft Schweiz und auch Banken (Kreditbedingungen). Diese lassen sich jedoch meistens nicht mit den staatlichen Förderungen kumulieren.
Förderung bestimmter Wärmepumpenarten
Für Fördergelder qualifiziert sind alle gängigen Wärmepumpen-Arten und -Bauweisen – d. h. Luft/Wasser-Wärmepumpen für Innen- oder Aussenaufstellung, in Monoblock- oder Split-Bauweise sowie Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen.
Antragsverfahren und Bearbeitungszeiten
Auch die Antragsverfahren und Bearbeitungszeiten sind kantonal unterschiedlich. Wir empfehlen deshalb, sich rechtzeitig bei der kantonalen Fachstelle über das Verfahren und allfällige Fristen zu erkundigen. Die effektive Beantragung erfolgt über die Webportale der Kantone.
Eine Übersicht über alle Aspekte rund um die Fördergelder finden Sie auf https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/ und https://www.energiefranken.ch/de.
Voraussetzungen für den Bezug von Fördermitteln
Eine zentrale Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln ist die Zertifizierung Ihrer Wärmepumpe durch die Fachvereinigung Wärmepumpe Schweiz (FWS), die bei einer der Prüfstellen der Vereinigung zu beantragen ist. Dieser Schritt wird in der Regel durch den Hersteller oder den Installationspartner erledigt.
Ist Ihre Wärmepumpe zertifiziert, können, meist durch den Hersteller/Lieferanten, auch noch komplette System-Schemata zertifiziert werden. Diese gelten dann offiziell als Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) und sind auch förderberechtigt.
Wichtig dabei: Die Zusage von Fördergeldern muss schon vor Beginn der Bau-/Installationsarbeiten vorliegen, da eine nachträgliche Auszahlung von Fördermitteln in der Regel ausgeschlossen ist. Aus diesem Grund ist es auch ratsam, sich schon früh in der Planungsphase mit diesem Thema auseinanderzusetzen, um sicher keine Fristen zu verpassen.
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